M O B I L I T Ä T S G A R A N T I E


Ein besonders Service für unsere Kunden ist die markenunabhängige "Zauder's Mobilitätsgarantie". Diese erhalten Sie bei jedem Service,  welches Sie in unserem Haus ausführen lassen und gilt ab diesem Zeitpunkt für die nächsten 12 Monate.

 

Was bringt Ihnen die Mobilitätsgarantie?

  • Ihnen wird 24 Stunden / 7 Tage die Woche geholfen
  • gültig im In- und Ausland (Europaweit)
  • Pannenhilfe
  • Abschleppen
  • Mietwagen
  • Heim- bzw Weiterreise
  • Abholung des Reparierten Fahrzeuges

Diese Mobiltätsgarantie und eine Wagenwäsche (Programm #2) ist bei jedem Service in unserem Autohaus kostenlos inkludiert!


Bei einer Fahrzeugpanne/ Unfall kontaktieren Sie (oder ein von Ihnen beauftragter Vertreter) :

 

1. Wenn Sie innerhalb Österreichs unterwegs sind, wählen Sie: 

0800 240 250

2. Wenn Sie im Ausland unterwegs sind, wählen Sie: 

+ 43 1 328 61 26


Die Mobilitätsgrantie im Detail:

Durch die Einhaltung einer durchzuführenden Wartung in unserer Werkstatt genießen Sie den PEUGEOT SARA Mobilitätsschutz.

 

1. Pannenhilfe
 Im Falle einer Fahruntüchtigkeit aufgrund einer Panne oder eines Autounfalles, organisiert und bezahlt ASSIST eine Pannenhilfe vor Ort. Die Kosten für Reparaturen und Ersatzteile s ind nicht versichert, ausgenommen die im Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten Kl einteile wie Keilriemen, Glühbirnen etc.

 

2. Abschleppen
 Im Falle, dass das fahruntüchtige Fahrzeug nicht vor Ort repariert werden kann, organisiert und bezahlt ASSIST eine Abschleppung / Bergung des vertraglich geschützten Fahrzeugs vom Pannen-/Unfallort zum PEUGEOT-Vertragspartner der diesen Vertrag abgeschlossen hat (wenn sich das vertraglich geschützte Fahrzeug innerhalb 50 km zu diesem befindet) oder zum nächsten PEUGEOT-Vertragspartner wenn sich das vertraglich geschützte Fahrzeug weiter als 50 km vom PEUGEOT-Vertragspartner der diesen Vertrag abgeschlossen hat entfernt ist und übernimmt die hierbei anfallenden Kosten, sowie die Unterstellung von Anhängern.

 

3. Mietwagen
 ist die Reparaturwerkstätte nicht in der Lage das Fahrzeug innerhalb von 6 Stunden ab Beauftragung durch ASSIST (oder am gleichen Tag) zu reparieren, so leistet ASSIST für die Dauer der Fahruntüchtigkeit des Fahrzeuges die Kosten für einen Mietwagen bis max. 4 Tage in der Kategorie des Kundenfahrzeugs höchstens aber bis zu einem max. Gesamtbetrag von € 480,- inkl. Mwst.; 75km pro Tag sind inkludiert.
 Kraftstoffkosten und sonstige Nebenkosten werden nicht übernommen.

 

Hat sich die Panne mehr als 100km vom Wohnort entfernt ereignet und wurde kein Mietwagen gewählt kann der Kunde aus einer der nachfolgenden Leistungen wählen:

 

4. Heim-/Weiterreise
 Rückfahrt mit dem Zug (1. Klasse) oder, sollte die Rückreise länger als 8 Stunden dauern, im Flugzeug (Touristenklasse), so dass die Begünstigten an ihre Heimatadresse in dem Land, in dem das Fahrzeug zugelas sen i s t, zurückkehren können oder Weiterreise zum Zielort. ASSIST übernimmt auch die Kosten für andere Transportmittel, sofern sie nicht höher sind als die vorgenannten Bahn- bzw. Flugkosten.

 

5. Abholung des reparierten Fahrzeuges
 Nach der Reparatur des infolge einer Panne liegengebliebenen vertraglich geschützten Fahrzeugs organisiert und zahlt ASSIST:
 Entweder eine Bahnfahrkarte (1. Klasse) – oder sollte die Zugreise länger als 8 Stunden dauern -  ein Flugticket (Touristenklasse), damit der Begünstigte oder eine von ihm beauftragte Person das Fahrzeug abholen kann,

 

oder

 

6. Hotelunterbringung
 Hotelkosten vom ersten Tag der Fahruntüchtigkeit des vertraglich geschützten Fahrzeugs bis zu 3 Nächten inkl . Frühstück und für max. EURO 90,00 pro Nacht pro Person (inkl . Taxen).

 

7. Ausschlüsse
Bei Ansprüchen oder Forderungen, die sich als direkte Folge aus einem der folgenden Zwischenfälle ergeben, hilft ASSIST den Begünstigten nur kostenpflichtig:

 

a) Schäden oder Verluste, die unmittelbar oder mittelbar durch höhere Gewalt, Krieg, kriegsähnliche Umstände, Bürgerkrieg, innere Unruhen oder Verfügung von hoher Hand oder Diebstahl oder ähnlichem verursacht werden.

b) Schäden an Eigentum oder deren Verlust bzw. Zerstörung oder finanzielle Schäden oder Kosten, die daraus entstehen.

oder

Schadenersatz oder eine gesetzliche Haftung jeglicher Art, die direkt oder indirekt durch folgende Ereignisse/ Produkte verursacht, mitverschuldet oder entstanden sind:

c) Ionisierte Strahlungen oder radioaktive Verseuchung durch atomare Brennstoffe entstehen.

d) Radioaktive, toxische explosive oder anderweitig gefährliche Eigenschaften eines Sprengstoffes, atomarer Anlagen oder Bestandteilen davon.

c) Verlust, Zerstörung oder Beschädigung, die direkt durch Druckwellen von Flugzeugen oder anderen Flugkörpern verursacht werden, die mit     Schall- oder Überschallgeschwindigkeit fliegen.

e) Autorennen, Rallyes, Geschwindigkeits- und Dauertests oder entsprechende Trainings.

f) Außergewöhnliche Witterungsbedingungen wie z.B. Überschwemmungen, Wirbelstürme, o.ä.

g) Schäden oder Verletzungen, die von dem Begünstigten absichtlich herbeigeführt wurden oder aus seiner Beteiligung an kriminellen Handlungen oder Gesetzesverletzungen resultieren.

h) Der Begünstigte oder eine dritte Partei organisiert eine der Dienstleistungen, die in diesem Vertrag aufgeführt sind, ohne vorher die Genehmigung von ASSIST einzuholen und sich eine Einsatznummer geben zu lassen.

i) Alle Kosten, die normalerweise vom Begünstigten zu zahlen gewesen wären, wie Kraftstoff oder Straßenbenutzungsgebühren (im Falle eines Mietwagens).

j) Das vertraglich geschützte Fahrzeug befindet sich in einem nicht verkehrsgerechten Zustand. Hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen der Republik Österreich.

k) Umgebaute Fahrzeuge z.B. Kühlaufbau, 4x4, Ladebordwand, etc. – kein Anspruch auf ebensolches Mietfahrzeug.