Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Auftragserteilung

1. Anwendungsbereich: Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde (folgend "Auftraggeber" genannt) die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

2. Die vom Auftraggeber gegenüber Erich Zauder GmbH in Auftrag gegebenen Leistungen sind im Auftragsschein und im Werkstattauftrag näher bezeichnet, weiters ist der voraussichtliche Fertigstellungstermin angegeben. Der Auftraggeber nimmt den Inhalt des Auftragsscheins und des Werkstattauftrags verbindlich zur Kenntnis (der Auftraggeber erhält nach Verlangen eine Kopie des Auftrags).

3. Erich Zauder GmbH ist ermächtigt, für bestimmte Leistungen auf eigene Gefahr Subunternehmer zu beauftragen.

 

2. Preisangaben

Preisangaben verstehen sich – wenn nicht ausdrücklich anders angeführt – inklusive 20% Umsatzsteuer.

 

3. Kostenvoranschlag

1. Ein auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers erstellter Kostenvoranschlag ist schriftlich auszufertigen. Ist der Kostenvoranschlag ausdrücklich als „unverbindlich“ bezeichnet, ist eine Überschreitung der tatsächlichen Kosten von maximal 15% gegenüber den veranschlagten Kosten möglich, sofern sie dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt wird.

2. Der Kostenvoranschlag ist für den Auftraggeber kostenpflichtig. Der Zeitaufwand für die Erstellung eines Kostenvoranschlages einschließlich sämtlicher damit verbundener erforderlicher Leistungen wird nach dem aktuell geltenden Werkstätten-Stundensatz verrechnet. Bei nachfolgender Auftragserteilung werden die Kosten des Kostenvoranschlages in Abzug gebracht.

3. Erich Zauder GmbH ist an einen Kostenvoranschlag nach Erstellung bis zum Ablauf von zwei Kalenderwochen gebunden.

 

4. Provisorische Reparaturen, eingeschränkte Haltbarkeit, eingeschränkte Funktionalität und Haftungsbeschränkung

1. Bei lediglich behelfsmäßigen Instandsetzungs- Arbeiten, die keine vollwertige Reparatur im Sinne der allgemeinen Herstellerrichtlinien des betroffenen Fahrzeugs sind, die aber dennoch auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers erfolgen, weisen wir darauf hin, dass Funktionalität und die die Dauer der Haltbarkeit beschränkt sind. Daher wird nicht nach den sonst üblichen Wertmaßstäben für fach- und sachgerechte Reparaturen gehaftet. 

2. Für daraus entstandene Schäden samt Folgeschäden wird seitens Erich Zauder GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet. Darüber hinaus haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung einer Hauptleistungspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf).

3. Eine ehestmögliche Durchführung einer fach- und sachgerechten Reparatur gemäß den allgemeinen Herstellerrichtlinien wird ausdrücklich empfohlen.

 

 

5. Abstellung des Fahrzeugs des Auftraggebers, Haftungsausschluss für verwahrte Fahrzeuge und deren Inhalt

1. Es wird für sämtliche Fahrzeuge die Auf dem  Firmengelände der Erich Zauder GmbH, egal aus welchem Grund diese abgestellt sind, bei Beschädigung oder Zerstörung wie insbesondere durch Elementarereignisse (Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Sturmschäden etc.), Vandalismus, Diebstahl oder Teilediebstahl, nicht gehaftet.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Gegenstände und vor allem Wertgegenstände, die nicht zur üblichen Verwendung eines Fahrzeugs notwendig sind, vor Auftragserteilung (Übergabe) aus dem Fahrzeug zu entfernen. Für entgegen dieser Bestimmung im Fahrzeug verbleibende Gegenstände wird seitens Erich Zauder GmbH keinerlei Haftung übernommen.

 

6. Terminverzug

1. Erich Zauder GmbH ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag oder kann der Termin aus einem Grund, der nicht im Verantwortungsbereich von Erich Zauder GmbH liegt, nicht eingehalten werden, so ist dem Auftraggeber unverzüglich unter Angabe der Gründe ein neuer Fertigstellungstermin zu nennen. Dies gilt auch für einen nicht durch Erich Zauder GmbH schuldhaft verursachten Lieferverzug von Ersatzteilen seitens des Zulieferanten.

2. Verzögert sich der vereinbarte Fertigstellungstermin seitens Erich Zauder GmbH unbegründet, so wird dem Auftraggeber bis zur tatsächlichen Fertigstellung je nach Verfügbarkeit ein Ersatzfahrzeug durch Erich Zauder GmbH nach den jeweils hierfür gültigen Bedingungen zur Verfügung gestellt.

3. Ist Erich Zauder GmbH in Verzug, kann der Auftraggeber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts vom Vertrag zurücktreten.

 

7. Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsbeschränkung, Verzugszinsen

1. Zahlungen sind in bar, Bankomat oder Kreditkarte Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeugs zu leisten.

2. Erich Zauder GmbH ist berechtigt, bei der Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

3. Spätestens bei Bestellung der Ware hat der Kunde mindestens eine Vorauszahlung von 30% des Warenwerts zu leisten.

4. Die Aufrechnung mit Forderungen des Auftraggebers gegen Forderungen seitens Erich Zauder GmbH steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als Erich Zauder GmbH zahlungsunfähig ist oder die Gegenforderung, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Auftraggebers stehen, gerichtlich festgestellt oder seitens Erich Zauder GmbH anerkannt worden ist.

5. Verzugszinsen werden mit 9% p. a. berechnet.

 

8. Zurückbehaltungsrecht

1. Erich Zauder GmbH steht wegen all seiner Forderungen aus dem gegenständlichen Auftrag, insbesondere auch auf Ersatz nötiger und nützlicher Aufwendungen sowie vom Auftraggeber verschuldeten Schadens ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug bzw. an dem betroffenen Reparaturgegenstand des Auftraggebers bis zur vollständigen Bezahlung der angelaufenen Kosten durch den Auftraggeber zu. Ein durch das Zurückbehaltungsrecht allenfalls dem Auftraggeber entstehender höherer Schaden ist vom Auftraggeber konkret und schlüssig nachvollziehbar nachzuweisen.

2. Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, so steht das Zurückbehaltungsrecht auch wegen offenen Forderungen aus früher für den Auftraggeber erfolgten Leistungen zu, die nicht mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.

 

9. Gewährleistung, Rüge- und Mitteilungspflicht von Mängeln, Ort für die Mängelbehebung

Hinsichtlich allfälliger Ansprüche des Auftraggebers aus der Gewährleistung gelten die diesbezüglich gesetzlichen Bestimmungen des ABGB, VGG und KSchG für Privatkunden und des UGB für Kunden als Unternehmer. Insbesondere gilt:

1. Der Auftraggeber hat bei festgestellten Gewährleistungsmängeln Erich Zauder GmbH umgehend darüber zu informieren und den Auftragsgegenstand zur technischen Untersuchung bzw. Behebung der Mängel zur Verfügung zu stellen.

2. Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, so hat dieser Erich Zauder GmbH gegenüber Mängel am Auftragsgegenstand, die er bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, binnen angemessener Frist (längstens binnen 14 Tagen) anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit des Auftragsgegenstands nicht mehr geltend machen.

3. Erich Zauder GmbH trägt für eine durch den Auftraggeber schuldhaft verursachte Schadensausweitung in Verbindung mit dem gegenständlichen Mangel keine Haftung.

4. Zur Ausführung der Leistungen im Rahmen der Gewährleistung hat der Auftraggeber das Fahrzeug bzw. den Auftragsgegenstand an Erich Zauder GmbH in dessen Betrieb, in dem der Auftrag durchgeführt wurde, zu überstellen. Ist eine Überstellung nicht möglich, besonders weil das Fahrzeug fahruntauglich oder nicht verkehrs- und betriebssicher ist oder der Auftragsgegenstand sperrig oder gewichtig ist, erfolgt bei Annahme eines berechtigten Gewährleistungsmangels die Überstellung durch Erich Zauder GmbH auf deren Kosten und Gefahr bzw. die Durchführung der Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung in Absprache mit Erich Zauder GmbH bei einem anderen Fachbetrieb.

5. Im Rahmen der Gewährleistung ersetzte Teile werden Eigentum von Erich Zauder GmbH.

 

10. Schadenersatz

1. Erich Zauder GmbH haftet für alle von ihr aus Anlass der Ausführung der Instandsetzungsarbeiten verschuldeten Schäden, soweit diese an einer Person oder am Reparaturgegenstand selbst eingetreten sind oder aufgrund einer Verletzung einer Hauptleistungspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) entstanden sind.

2. Für alle sonstigen Schäden einschließlich der Folgeschäden oder Schäden aus Vertragsverletzung haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

11. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Erich Zauder GmbH.

 

 

12. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

1. Der Erfüllungsort ist der Sitz der Erich Zauder GmbH.

2. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der nicht zwingenden Verweisungsnormen sowie der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht). Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz des Unternehmens Erich Zauder GmbH (Firmenbuchauszug FN 339870 i) Neunkirchnerstrasse 7a, 2734 Puchberg, sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

 

Stand 03.06.2024